Druckversion unserer AGB
Laden Sie hier eine Druckversion unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunter.
der Viehhandlung Detje, Auf der Ihlsbeck Loge, 21279 Hollenstedt
Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher unserer gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zu Unternehmern (Landwirten, Viehhändlern, Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitungsbetrieben usw.) bezüglich des Ein- und Verkaufs von Mastferkeln und Schlachtschweinen, von Sauen und Zuchtläufern sowie von Rinder und Kühen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners oder Dritter werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn uns diese bekannt sind. Einer Bezugnahme auf derartige Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners oder Dritter wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir haben der Geltung dieser anderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
—> Zur Druckversion unserer AGB
Dem Lieferanten trifft die alleinige volle Beweislast dafür, dass die Tiere bei Übergabe frei von Mängeln sind, und zwar insbesondere von den Mängeln, die von uns fristgemäß gerügt wurden.
Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung durch unsere Zulieferer sind wir von unseren Vertragsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Erfüllung unserer Leistungspflicht getroffen und unsere Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben und wir darüber hinaus von der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung erst nach Vertragsabschluss mit dem Kunden Kenntnis erhalten haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung informieren und eine etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistung soweit erstatten, als wir selbst von unserer Leistungspflicht entbunden sind. Wir verpflichten uns zudem, auf Verlangen des Kunden unsere Ansprüche gegen den Zulieferer abzutreten.
Sonstige mündliche oder schriftliche Anpreisungen oder Werbung sowie sonstige öffentliche Äußerungen sind nicht als Garantieerklärung oder als nähere Ausgestaltung der Beschaffenheit der Tiere anzusehen.
Vom Kunden in der Bestellung genannten Mengen können wir nur als Ca.-Angaben akzeptieren, so dass zahlenmäßige Mehr- und Minderlieferungen unsererseits vom Kunden nicht als Mangel oder als sonstige Vertragsverletzung gewertet werden können. Der Kunde ist lediglich berechtigt, den Kaufpreis entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge anzupassen. Etwas anderes gilt nur bei unserer ausdrücklichen vorhergehenden schriftlichen Garantie der vom Kunden bestellten Zahl der Tiere.
Soweit in der Bestellung des Kunden Lieferfristen oder Liefertermine genannt sind, geltend diese nur, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.
Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferten Tiere im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle seine Forderungen, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten zustehen, in Höhe unserer offenstehenden Forderungen an uns ab. Er tritt darüber hinaus einen etwaigen Schlachterlös, auch wenn die Schlachtung aufgrund einer veterinäramtlichen Verfügung erfolgte, an uns ab. Sollte die veterinäramtliche Verfügung eine amtliche Entschädigung auslösen, tritt der Kunde auch diese an uns bis zur Höhe unserer offenen Forderungen ab. Die vorstehenden Abtretungen nehmen wir hiermit bereits jetzt ausdrücklich an.
Auch nach Abtretung ist der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Abtretung offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Ein Zahlungsverzug oder ein sonstige vertragswidriges Verhalten berechtigt uns zum Rücktritt von dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag und zum Verlangen der sofortigen Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Tiere. Kommt der Kunde unserem Herausgabeverlangen nicht nach, sind wir berechtigt, im Wege der Selbsthilfe uns unmittelbaren Besitz an den Tieren zu verschaffen.
2.
Für fristgemäß angezeigte Mängel der angelieferten Tiere leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung (z. B. Tierarztkosten). Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsererseits trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung seitens des Kunden fehl, kann der Kunde Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Sein Rücktrittsrecht entfällt jedoch bei Vorliegen einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit unsererseits, insbesondere geringfügiger Mängel.
Neben dem Verlangen nach Rücktritt vom Vertrag kann der Kunde kein Schadensersatz wegen des Mangels geltend machen. Verlangt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung einen Schadensersatz, verbleiben die Tiere beim Kunden, soweit ihm dies zumutbar ist. In diesem Falle beschränkt sich der Schadensersatz auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Tiere.
3.
Ist der Kunde gegen einen eingetretenen Schaden versichert, der durch eine von uns zu vertretende Vertragspflichtverletzung verursacht worden ist, so hat er zunächst den Schaden gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. In Höhe der Versicherungsleistung ist der Kunde mit der Geltendmachung eines Schadensersatzes uns gegenüber ausgeschlossen. Unsere Schadensersatzverpflichtung beschränkt sich dann auf etwaige nicht durch die Versicherung abgedeckte und von uns zu vertretender Schadensfolgen, bei Versicherungsbeitragserhöhungen jedoch nur für den Zeitraum von zwei Jahren.
4.
Wir sind zudem berechtigt, unsere eigenen Ansprüche aus Vertragspflichtverletzungen des Zulieferbetriebes, insbesondere Gewährleistungsansprüche, an unseren Kunden abzutreten und ihn aufzufordern, zunächst diese Ansprüche gegenüber dem Zulieferbetrieb geltend zu machen. Der Kunde ist dann verpflichtet, unsere Abtretung anzunehmen und die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Lieferbetrieb geltend zu machen und durchzusetzen, und zwar bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über diese Ansprüche und einer ersten Zwangsvollstreckung. Bis dahin kann der Kunde im Umfange dieser ihm abgetretenen Ansprüche seine eigenen Ansprüche uns gegenüber nicht geltend machen. Wir haften nur nachrangig nach einer erfolglosen Durchsetzung der Ansprüche aus Vertragspflichtverletzung, insbesondere Gewährleistungsansprüche, durch den Kunden gegenüber dem Lieferbetrieb. Für den Zeitraum zur Durchsetzung dieser Ansprüche gegen den Lieferbetrieb ist der Lauf der Verjährung uns gegenüber gehemmt.
5.
Die vorstehenden Einschränkungen der Ansprüche des Kunden aus Vertragspflichtverletzung, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegen uns, gelten jedoch nicht, soweit uns dazu ein arglistiges Verhalten vorgeworfen werden kann.
6.
Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass uns Körper- oder Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens des Kunden zuzurechnen sind. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung zudem auf den unmittelbaren Durchschnittsschaden, der nach der Art der Tiere vorhersehbar und vertragstypisch ist.
7.
Die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsregelungen gelten auch, wenn für uns ein Ausführungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter handelt. Unsere Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn einem für uns tätigen einfachen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zuzurechnen ist.
8.
Die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung oder aufgrund sonstiger Vertragspflichtverletzung verjähren, soweit sie nicht aufgrund Nichteinhaltung der Frist zur Mängelanzeige ausgeschlossen sind, innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Gefahrübergangs an den Kunden. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann oder unzumutbare Körper- und Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens des Kunden aufgetreten sind.
9.
Hat der Kunde uns schuldhaft keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben oder die Durchführung der Nacherfüllung schuldhaft unmöglich gemacht, erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden.
10.
Sollten Tiere gemäß herrschender Rechtsauffassung, insbesondere nach der Rechtsprechung, nicht als neu hergestellte, sondern als gebrauchte Sachen anzusehen sein, schließen wir hiermit jegliche Gewährleistung aus, es sei denn, wir haben dem Kunden gegenüber eine bestimmte Gewährleistung ausdrücklich schriftlich übernommen oder uns ist in Bezug auf die Pflichtverletzung arglistiges Verhalten vorzuwerfen.
Laden Sie hier eine Druckversion unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunter.